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Gesetzgebungen GastroplanungGesetzgebungen und Gastroplanung: Diese Hürden erwarten Sie

Gesetzgebungen und Gastroplanung: Diese Hürden erwarten Sie

Gesetzgebungen und Gastroplanung – das ist ein komplexes Thema. Ein Lokal, ein gutes Konzept, Motivation: Eigentlich sollte das doch für eine Gastronomie funktionierende ausreichen. In der Schweiz ist dem nicht so. Die gesetzlichen Hürden sind enorm. Und das ist auch gut so. Denn die Gesetzgebung schützt Sie als Inhaber oder Betreiber einer Gastronomie genauso wie Ihre Gäste.

Die verschiedenen rechtlichen Vorschriften sind keine gut gemeinten Ratschläge, sondern müssen eingehalten werden. Nur dann dürfen Sie Ihren Gastronomiebetrieb ganz legal eröffnen.

Welche Gesetzgebungen sind in der Gastroplanung relevant?

Planung

Die Gesetzgebungen, die in der Gastroplanung beachtet werden müssen, kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Dementsprechend unterscheiden sie sich auch in ihrer Auswirkung auf Ihre Gastroplanung.

Manche Vorschriften werden erst relevant, wenn es um den Innenausbau oder um die Inbetriebnahme Ihrer Gastronomie geht. Um diese Vorschriften müssen Sie sich also im Vorfeld noch nicht intensiv kümmern. Trotzdem wollen wir Ihnen schon früh ein umfassendes Bild von den zu beachtenden Vorschriften geben.

Wir lassen Sie mit den Gesetzgebungen in der Gastroplanung nicht allein. Niemand erwartet, dass Sie alle Vorschriften und Gesetze kennen, wenn Sie sich in das Abenteuer Gastronomie begeben.

Von der Idee über die Konzeption und Umsetzung bis zur Inbetriebnahme Ihrer Gastronomie sind wir an Ihrer Seite. Wir begleiten Sie und machen Sie in jeder Phase auf die zu beachtenden Gesetzgebungen für die Gastroplanung aufmerksam.

Gibt es so etwas wie die Top 3 der Gesetzgebungen in der Gastroplanung?

Es wäre zu einfach, wenn Sie nur die Top 3 beachten müssten, um komplett auf der sicheren Seite zu sein. Gastronomie ist sehr komplex und dementsprechend komplex fallen die Gesetzgebungen für die Gastroplanung aus.

Bevor Sie überhaupt einen Betrieb eröffnen können, benötigen Sie eine Bewilligung. Diese stellen die Kantone aus. Ob Standortgemeinde oder andere Behörden dafür zuständig sind, regelt das kantonale Gastgewerbegesetz. Im kantonalen Gastgewerbegesetz ist auch festgeschrieben, welche Voraussetzungen Sie für für den Erhalt einer Bewilligung erfüllen müssen.

Vorsicht: Bewilligung ist nicht gleich Bewilligung! Es gibt durchaus unterschiedliche Arten von Bewilligungen, die jeweils unter bestimmten Umständen benötigt werden. Die Voraussetzungen unterscheiden sich, der Zweck der Bewilligungen ebenfalls. Sie gelten alle für die Gastronomie:

  • Betriebsbewilligung: Dafür müssen Sie alle persönlichen und betrieblichen Auflagen einhalten, unter anderem Lärmschutz und bauliche Vorgaben, Wirtepatent und mehr.
  • Provisorische Bewilligung: Das ist eine Übergangsbewilligung, die einige Kantone ausstellen, wenn Sie noch nicht alle Vorgaben erfüllen.
  • Wirtepatent: Das ist sozusagen Ihr Diplom in Gastronomie. Sie legen eine Prüfung ab und weisen nach, dass Sie sich mit Lebensmitteln, Recht und Betriebsführung auskennen, allerdings wird dies nur in einigen Kantonen gebraucht.
  • Selbstkontrollkonzept: Das müssen Sie in den meisten Kantonen zusammen mit dem Bewilligungsgesuch einreichen. Es handelt sich um ein Hygienekonzept.
  • Ausschankbewilligung: Diese benötigen Sie, wenn Sie auch Spirituosen ausschenken wollen.

Was schreibt das Gastgewerberecht vor?

Das Gastgewerbegesetz ist Sache der Kantone, die daran gekoppelte Gastgewerbeverordnung ebenfalls. Das bedeutet: In jedem Kanton gelten die eigenen Gastgewerbegesetze. In diesem Komplex an Vorschriften sind alle wichtigen Punkte geregelt, die Ihre Gastronomie betreffen. Hier steht, welche Bewilligungen Sie benötigen. Sie erfahren aus dem Gastgewerbegesetz, was Sie bezüglich der Öffnungszeiten beachten sollten. Auch der Alkoholausschank ist über dieses Gesetzeswerk geregelt.

Nicht nur die unterschiedlichen Bewilligungen, die Sie für das Betreiben einer Gastronomie benötigen, unterscheiden sich zwischen den Kantonen. Auch das Rauchergesetz in der Gastronomie ist unterschiedlich geregelt.

Sie haben jetzt schon den Durchblick verloren? Das ist kein Problem: Wir von der Creative Gastro Concept & Design AG kennen die Gastgewerbegesetze jedes einzelnen Kantons. Unsere Konzeption, Planung und Umsetzung Ihrer Gastronomie findet unter Berücksichtigung der verschiedenen Regelwerke statt.

Lebensmittelrecht muss in der Gastronomie beachtet werden

Lebensmittelrecht muss in der Gastronomie

Gastronomie bedeutet immer auch Bewirtung. Ob Sie nur Getränke ausschenken, ein Restaurant oder ein Hotel mit Frühstücksservice betreiben: Das Lebensmittelrecht muss beachtet werden. Jeder gastronomische Betrieb ist verpflichtet, beim Kanton ein sogenanntes Selbstkontrollkonzept abzugeben. Es ist auch als HACCP-Konzept bekannt.

Dabei geht es um eine Gefahrenanalyse und um die Festlegung der Kontrollpunkte. Sie legen in einem Hygieneplan dar, wie genau Sie die Sicherheit Ihrer Gäste im Rahmen der Lebensmittelverarbeitung und -ausgabe gewährleisten.

Sie müssen kein HACCP-Konzept aus dem Ärmel zaubern. Es gibt Vorlagen, die Ihnen bei der Erstellung eines solchen Hygienekonzepts für Ihre Gastronomie helfen. Wir führen Sie durch den Prozess und machen Sie auf alle wichtigen Punkte aufmerksam.

Übrigens ist im Lebensmittelrecht auch die Lebensmitteldeklaration festgeschrieben. Hier geht es um die Kennzeichnung der Speisen und Lebensmittel. Welche Allergene sind enthalten? Was sollten Ihre Gäste bezüglich gesundheitlicher oder religiöser Einschränkungen wissen?

Die korrekte Deklaration ist nicht nur in gesetzlicher Hinsicht wichtig. Sie erwarten, dass Ihre Gäste Ihnen vertrauen. Eine ausführliche und korrekte Deklaration baut Vertrauen auf.

Das Wirtepatent

Das Betreiben einer Gastronomie erfordert zahlreiche Kenntnisse, Fähigkeiten auf verschiedenen Gebieten und letztendlich eine fundierte Ausbildung. Der umgangssprachlich als Wirtepatent bezeichnete Fähigkeitsausweis für Gastronomie stellt sicher, dass Sie in der Lage sind, eine Gastronomie zu betreiben. Mehr als die Hälfte der Schweizer Kantone verlangt einen solchen Fähigkeitsausweis.

Um den Ausweis zu erhalten, müssen Sie die kantonale Wirteprüfung ablegen. Sie sieht naturgemäss in jedem Kanton ein wenig anders aus. In einigen Kantonen ist die Prüfung deutlich umfangreicher als in anderen. Aber in jedem Kanton wird das Wirtepatent immer nur für eine bestimmte Person ausgestellt. Es ist nicht übertragbar.

Sie bereiten sich in einem Wirtekurs auf das Wirtepatent vor. Die Kurse sind auf die Besonderheiten der Prüfung im einzelnen Kanton eingestellt. Im Wirtekurs lernen Sie alles, was Sie für das erfolgreiche Ablegen der Prüfung wissen müssen. Die Kurse müssen nicht vor Ort besucht werden, es gibt auch Fernkurse.

Warum gehört das Alkoholgesetz zu den Gesetzgebungen der Gastroplanung?

Alkoholgesetz

Restaurant, Bistro, Bar oder Hotelbetrieb: Alkohol spielt in den meisten gastronomischen Betrieben eine wichtige Rolle. Schulkantinen und Catering-Services für Kindertageseinrichtungen sind aber genauso gastronomische Betriebe. Und hier wird in der Regel kein Alkohol verarbeitet oder ausgeschenkt.

Trotzdem sollten Sie das Alkoholgesetz kennen. Unter das Gesetz fallen Getränke, die einen Alkoholgehalt von mehr als 15 Prozent haben, also eventuell auch Alcopops und Weine. Verkaufen Sie in Ihrer Gastronomie solche Getränke, dann wird eine Verbrauchssteuer fällig. Ausserdem gelten bei Spirituosen Werbeeinschränkungen. Sie dürfen sie weder gratis noch vergünstigt abgeben.

Eng mit dem Alkoholgesetz verbunden sind die Regelungen des Jugendschutzes, die Sie ebenfalls kennen müssen. Dieses Wissen ist Bestandteil der Wirteprüfung – genauso wie das Rauchergesetz.

Das Rauchergesetz verbietet das Rauchen in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder als Arbeitsplatz von mehreren Personen gelten. Und kurioserweise gilt das Verbot auch bei überdachten Terrassen und in Festzelten. Eine Ausnahme stellt es dar, wenn eine komplette Seite oder das Dach permanent offen ist.

Das Rauchergesetz müssen wir bereits bei der Konzeption Ihrer Gastronomie beachten. Denn vermutlich wollen Sie Ihren Gästen einen Raum zur Verfügung stellen, in dem sie ungestört rauchen können. Denkbar sind abgetrennte Raucherräume oder ganze Raucherlokale.

Welche Gesetzgebungen für die Gastronomieplanung gibt es noch?

Vermutlich sind Sie nach diesem kurzen Blick auf einige der Gesetzgebungen in der Gastroplanung bereits etwas überfordert. Aber es gibt noch viel mehr zu beachten:

  • Arbeitsrecht: Sie beschäftigen Angestellte und müssen die Regeln bezüglich Ferien, Überstunden, Pausenzeiten, Kündigungsfristen und mehr kennen.
  • Sozialversicherungen: AHV, IV und ALV sagen Ihnen nichts? Sie haben sich noch nicht mit Pensionskasse und Unfallversicherung befasst? Sie sind Arbeitgeber und verpflichtet, Ihre Angestellten bei den Sozialversicherungen zu melden.
  • Mindestlohn: Korrekte Lohnabrechnungen und die Einhaltung der Mindestlöhne nach L-GAV sind selbstverständlich, wenn Sie keine Streitigkeiten vor Gericht riskieren wollen.
  • Ausländerrecht: Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen haben ausländische Arbeitskräfte einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Trotzdem müssen Sie sich mit Aufenthaltsbewilligungen und Quellensteuer befassen.
  • Verträge: Kaufvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag sollten Sie kennen. Aber auch Leasingverträge (vor allem im Bereich Kaffeemaschinen) und Bierlieferverträge kommen in der Gastronomie vor.

Es ist also viel, was Sie bezüglich der Gesetzgebungen für Gastroplanung beachten müssen. Wir helfen Ihnen über die Hürden der zahlreichen Vorschriften. Zu unserem Service gehört, dass wir die Vorschriften und die kantonalen Unterschiede kennen. Wir wissen genau, was in welcher Phase der Gastronomieplanung beachtet werden muss. Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie mehr erfahren wollen.